Richtlinie DVS 2211 (im Archiv) (07/2020)
Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen Schweißzusätze Kennzeichnung, Anforderungen, Prüfungen
Verbindungen von Rohren und Tafeln im Behälter-, Apparate- und Rohrleitungsbau, bei der Herstellung von selbsttragenden Auffangwannen und von Abdichtungen an Betonbauwerken mit thermoplastischen Kunststoffen, werden oft durch Warmgasschweißen mit Hilfe von Schweißzusätzen hergestellt. Die Eignung und Qualität der Schweißzusätze beeinflusst wesentlich die Qualität der Schweißnähte und damit die Gebrauchstauglichkeit der Fertigteile. Dazu ist es ebenfalls erforderlich, dass die Grund und Schweißzusatzwerkstoffe hinsichtlich ihrer Form, Werkstoffart und Werkstofftyp aufeinander abgestimmt sind. Demgemäß sind Angaben über bestimmte Werkstoffeigenschaften der Fügepartner erforderlich und durch entsprechende Kennzeichnung und Werkszeugnisse nachzuweisen. Diese Richtlinie beschreibt die Formen und Arten der gebräuchlichen Schweißzusätze für thermoplastische Kunststoffe, Anforderungen an ihre Beschaffenheit und Qualität, sowie Forderungen an ihre Verpackung, Lieferung und Aufbewahrung. Ergänzende Hinweise und Kriterien für das Prüfen der Halbzeuge und Schweißzusätze enthält die Richtlinie DVS 2201-1.
Christoph Heering
Im Archiv
Merkblatt DVS 2211 (im Archiv) (04/2005)
Alle Themengebiete
- Fügen im Straßenfahrzeugbau
- Fügen in Elektronik und Feinwerktechnik
- Schweißen im Anlagen-, Behälter- und Rohrleitungsbau
- Schweißen im Bauwesen
- Schweißen im Handwerk
- Schweißen im Luft- und Raumfahrzeugbau
- Schweißen im Schienenfahrzeugbau
- Schweißen im Schiffbau und in der Meerestechnik
- Schweißen im Turbomaschinenbau
- Additive Fertigung
- Elektronenstrahlschweißen
- Gasschweißen
- Hartlöten
- Klebtechnik
- Laserstrahlschweißen und verwandte Verfahren
- Lichtbogenschweißen
- Mechanisches Fügen
- Reibschweißen
- Schneidtechnik
- Thermisches Spritzen und thermisch gespritzte Schichten
- Ultrakurzpulslaser
- Unterwassertechnik
- Weichlöten
- Widerstandsschweißen