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Richtlinie DVS 2211 (05/2021)
Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen Schweißzusätze Kennzeichnung, Anforderungen, Prüfungen

Themengebiet
Fügen von Kunststoffen
Kurzfassung

Verbindungen von Rohren und Tafeln im Behälter-, Apparate- und Rohrleitungsbau, bei der Herstellung von selbsttragenden Auffangwannen und von Abdichtungen an Betonbauwerken mit thermoplastischen Kunststoffen, werden oft durch Warmgasschweißen mit Hilfe von Schweißzusätzen hergestellt. Die Schweißverfahren sind in den Richtlinien DVS 2207-3 und 2207-4 beschrieben. Die Eignung und Qualität der Schweißzusätze beeinflusst wesentlich die Qualität der Schweißnähte und damit die Gebrauchstauglichkeit der Fertigteile. Dazu ist es ebenfalls erforderlich, dass die Grund und Schweißzusatzwerkstoffe hinsichtlich ihrer Form, Werkstoffart und Werkstofftyp aufeinander abgestimmt sind. Demgemäß sind Angaben über bestimmte Werkstoffeigenschaften der Fügepartner erforderlich und durch entsprechende Kennzeichnung und Werkszeugnisse nachzuweisen. Diese Richtlinie beschreibt die Formen und Arten der gebräuchlichen Schweißzusätze für thermoplastische Kunststoffe, Anforderungen an ihre Beschaffenheit und Qualität, sowie Forderungen an ihre Verpackung, Lieferung und Aufbewahrung. Ergänzende Hinweise und Kriterien für das Prüfen der Halbzeuge und Schweißzusätze enthält die Richtlinie DVS 2201-1.

Verantwortliche Personen

Christoph Heering

Status

Veröffentlicht

Vorgänger

Richtlinie DVS 2211 (im Archiv) (07/2020)

Auch auf Englisch verfügbar

Guideline DVS 2211 (05/2021)

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