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Richtlinie DVS 2205-2 Beiblatt 9 (im Archiv) (12/2015)
Berechnung von Behältern und Apparaten aus Thermoplasten Stehende runde drucklose Parallelgestüzter Schrägboden

Themengebiet
Fügen von Kunststoffen
Kurzfassung

Die nachstehenden Konstruktions- und Berechnungsregeln gelten für stehende, zylindrische, werksgefertigte Thermoplast-Behälter mit Standzarge und durch parallele Steifen unterstützte Schrägböden. Zylinder und Zarge können entweder aus Tafeln gefertigt oder im Wickelverfahren hergestellt sein. Für die Anwendung dieses Beiblatts müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden: –Die Steifen werden parallel zur Neigungsrichtung des Schrägbodens angeordnet (trapezförmige Steifen). - Zur Restentleerung ist eine Öffnung im Schrägboden – mit Krümmer durch die Zarge geführt – vorgesehen. Die mittlere Steife ist hierzu mittels einer Quersteife an beiden Seiten der Öffnung vorbeizuführen. Die Öffnung in der Zarge wird mit einem Rohrstutzen mindestens der Länge dA/2 verstärkt, der auf beiden Seiten mit gleichem Überstand verschweißt wird. Sind die beiden Wechselsteifen mit der Zarge verschweißt, kann der Rohrstutzen entfallen. - Absperrventile bzw. sonstige Armaturen sind außerhalb der Zarge anzuordnen; eine Zugänglichkeit des Raumes unterhalb des Schrägbodens ist nicht gegeben. - Es wird ein Behälter mit Schrägboden ohne Auffangbehälter berechnet.

Verantwortliche Personen

Christoph Heering

Status

Im Archiv

Nachfolger

Richtlinie DVS 2205-2 Beiblatt 9 (12/2021)

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