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Richtlinie DVS 2205-2 Beiblatt 5 (im Archiv) (12/2015)
Berechnung von Behältern und Apparaten aus Thermoplasten Stehende runde drucklose Behälter Standzargenbehälter im Erdbebengebiet

Themengebiet
Fügen von Kunststoffen
Kurzfassung

Die nachstehenden Konstruktions- und Berechnungsregeln gelten für stehende, zylindrische, werksgefertigte Standzargenbehälter aus Thermoplasten mit Kegel- oder Schrägboden für die Aufstellung in einem deutschen Erdbebengebiet. Für die Anwendung dieses Beiblatts müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden: - Der Behälter kann innerhalb oder außerhalb von Gebäuden aufgestellt werden. Sein Fundament muss direkten Kontakt zum Erdboden haben. Bei Aufstellung auf Gebäudedecken, Bühnen oder Ähnlichem sind gesonderte Nachweise erforderlich, die das Schwingungsverhalten des gesamten Systems berücksichtigen. – Eine Dimensionierung des Behälters erfolgt parallel nach der Richtlinie DVS 2205-2 mit den Beiblättern 3 und 7 bzw. 9. - Die Ausführung des Behälters entspricht der Richtlinie DVS 2205-2 mit den Beiblättern 3 und 7 bzw. 9.

Verantwortliche Personen

Christoph Heering

Status

Im Archiv

Nachfolger

Richtlinie DVS 2205-2 Beiblatt 5 (12/2021)

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