Richtlinie DVS 1902-2 (11/2001)
Schweißen in der Hausinstallation - Stahl - Rohre, Schweißprozesse - Befund von Schweißnähten
Diese Richtlinie gilt für das Schweißen an haustechnischen Anlagen für die Bereiche Zentralheizungs- und Lüftungsbau; Gas- und Wasserinstallation, Kupferschmiedearbeiten, Ofen- und Luftheizungsbau, Klempnerei (Spenglerei) sowie für andere Ver- und Entsorgungsanlagen in der Hausinstallation einschließlich der Verbindungsleitungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden. Die Richtlinie kann auch zur Ausführung von Schweißarbeiten an Brennstoffversorgungsleitungen, Niederdruck-Dampfheizungen und anderen Leitungen herangezogen werden. Sie gilt überwiegend für das Gasschweißen von Gasleitungen im Niederdruckbereich bis 100 mbar Druck und ≤ 4,0 mm Wanddicke nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 600 „Technische Regeln für Gasinstallationen“ (DVGW-TRGI). Das Schweißen von Stahlrohren und Formstücken im Mitteldruckbereich über 100 mbar bis 1 bar oder Wanddicken ≥ 4,0 mm ist von Schweißern mit gültiger Rohrschweißerprüfung nach DIN EN 287-1 (DIN EN ISO 9606-1) durchzuführen. Anforderungen in einschlägigen Rechtsvorschriften (zum Beispiel DampfkV; DruckbehV/DGRL) bleiben unberührt.
Michael Metzger
In Überarbeitung
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