Details zur Kommentarfunktion
Wer darf kommentieren?
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Was darf kommentiert werden?
Unabhängig davon, ob ein DVS-Merkblatt oder eine -Richtlinie als Entwurf vorliegt oder bereits veröffentlicht wurde, freuen wir uns über Ihre Stellungnahmen und Hinweise. In welchem Umfang Sie die Kommentarfunktion nutzen können, hängt davon ab, ob Sie als DVS-Mitglied oder als registrierter Nutzer eingeloggt sind.
Alle User, d.h. DVS-Mitglieder und registrierte Nutzer, können die verschiedenen Dokumente jeweils als Gesamtwerk. DVS-Mitglieder haben darüber hinaus die Möglichkeit, zu einzelnen Elementen der Dokumente wie Textabschnitte, Bilder, Formeln etc. Kommentare abzugeben
Wann kann kommentiert werden?
DVS-Mitglieder und bereits registrierte Nutzer loggen sich einfach mit ihrem Zugangsdaten oben auf der Seite ein. Interessierte, die kein DVS-Mitglied und noch nicht registriert sind, können sich >> hier einmalig ein kostenloses Benutzerkonto anlegen.
Dazu ist lediglich eine gültige E-Mailadresse erforderlich. Das Passwort für Ihren Log-in legen Sie selbst fest.
Wie wird kommentiert?
Sie loggen sich als DVS-Mitglied oder als interessierter Benutzer ein und rufen das Regelwerk auf, das Sie kommentieren möchten. Auf den Detailseiten zu den DVS-Richtlinien- und -Merkblättern finden Sie neben einer Kurzfassung und weiteren Informationen auch die Miniaturansichten aller Seiten und die Möglichkeit, das Dokument im PDF-Format herunterzuladen. Die Miniaturansichten können Sie vergrößern. Unter den Miniaturansichten finden Sie ein Kommentarfeld. Wählen Sie aus, ob Sie das gesamte Dokument oder nur einen einzelnen Abschnitt kommentieren möchten. Das Kommentieren einzelner Abschnitte ist jedoch DVS-Mitgliedern vorbehalten. Bezieht sich Ihre Anmerkung auf einen einzelnen Abschnitt, so können Sie diesen über Angabe der Seite und weiterer Angaben konkret zuordnen. Schreiben Sie Ihren Kommentar ist das Feritextfeld, geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und klicken Sie auf „Speichern & Senden“. War der Vorgang erfolgreich, erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Was passiert, nachdem ich einen Kommentar abgegeben habe?
Nachdem Sie einen Kommentar verfasst und abgeschickt haben, erhalten Sie eine E-Mail, in der der Eingang Ihres Posts bestätigt wird. Die zuständige Arbeitsgruppe im DVS befasst sich sachlich mit Ihren Anmerkungen zum jeweiligen DVS-Merkblatt oder zur jeweiligen DVS-Richtlinie und bezieht diese in die kommenden Überarbeitungen ein. Der von Ihnen verfasste Kommentar wird öffentlich nicht angezeigt.
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