Richtlinie DVS 0711 (08/2016)
Aufgaben, Verantwortung und Zuständigkeit des Schweißaufsichtspersonals nach DIN EN ISO 14731
Für die Herstellung von geschweißten Konstruktionen und Bauteilen, speziell in Bereichen die über EU-Verordnungen und -Richtlinien geregelt werden, sind Qualitätsanforderungen an Hersteller und schweißtechnisches Personal, insbesondere an das Schweißaufsichtspersonal, zu erfüllen. Die Erfüllung der qualitätsbezogenen Aufgaben und der Verantwortung wird von den Produktnormen (Anwendungsnormen) der verschiedenen Anwendungsbereiche auf der Grundlage von DIN EN ISO 14731 gefordert. Die Richtlinie DVS 0711 erläutert die Aufgaben, Verantwortungen und Zuständigkeitsbereiche der nach der internationalen Richtlinie DVS-IIW/EWF 1170 ausgebildeten und qualifizierten Schweißaufsichtspersonen – entsprechend der drei Personengruppen für verschiedene Aufsichtsfunktionen – in Übereinstimmung mit der internationalen Norm DIN EN ISO 14731. Für die Umsetzung der Aufgaben, Verantwortungen und Zuständigkeiten des Schweißaufsichtspersonals in der eigenen Organisation ist eine beispielhafte Matrix enthalten. Eine solche Darstellung ist ein Hilfsmittel, um Anforderungen bezüglich der Verantwortlichkeiten im Rahmen von Herstellerzertifizierungen z. B. DIN EN 1090-1 zu unterstützen.
Michael Metzger
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