Richtlinie DVS 2216-6 (12/2013)
Ultraschallfügen von Formteilen und Halbzeugen aus amorphen thermoplastischen Kunststoffen in der Serienfertigung
Diese Richtlinie gilt für das Ultraschallfügen von Formteilen untereinander wie auch für Kombinationen von Formteilen und Halbzeugen aus amorphen Thermoplasten, Homo- und Copolymeren sowie deren Blends einschließlich verstärkte, gefüllte, elastomermodifizierte, brandgeschützte und Sondereinstellungen aus diesen Kunststoffen. Diese Richtlinie ist im Zusammenhang mit den Richtlinien DVS 2216-1 bis -5 zu sehen, in welchen die allgemeinen Grundlagen für das Ultraschallfügen von Formteilen und Halbzeugen aus thermoplastischen Kunststoffen beschrieben sind.
Christoph Heering
Veröffentlicht
Guideline DVS 2216-6 (12/2013)
Alle Themengebiete
- Fügen im Straßenfahrzeugbau
- Fügen in Elektronik und Feinwerktechnik
- Schweißen im Anlagen-, Behälter- und Rohrleitungsbau
- Schweißen im Bauwesen
- Schweißen im Handwerk
- Schweißen im Luft- und Raumfahrzeugbau
- Schweißen im Schienenfahrzeugbau
- Schweißen im Schiffbau und in der Meerestechnik
- Schweißen im Turbomaschinenbau
- Additive Fertigung
- Elektronenstrahlschweißen
- Gasschweißen
- Hartlöten
- Klebtechnik
- Laserstrahlschweißen und verwandte Verfahren
- Lichtbogenschweißen
- Mechanisches Fügen
- Reibschweißen
- Schneidtechnik
- Thermisches Spritzen und thermisch gespritzte Schichten
- Ultrakurzpulslaser
- Unterwassertechnik
- Weichlöten
- Widerstandsschweißen