Richtlinie DVS 3311 (05/2012)
Klebaufsicht – Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Kleben ist ein spezieller Prozess, für den eine Abstimmung der klebtechnischen Tätigkeiten erforderlich ist, um eine klebegerechte Planung, eine klebtechnische Fertigung und die damit verbundenen zuverlässigen Funktionen im Betrieb und für das Endprodukt sicherzustellen. Diese Richtlinie legt die Verantwortung und die Aufgaben einschließlich Koordinierung der klebtechnischen Tätigkeiten fest. Diese Richtlinie gilt für alle Betriebe, die klebtechnische Tätigkeiten ausüben. Im Speziellen sind dies die Betriebe, die auch Anwenderbetriebe gemäß Richtlinie DVS 3310 sind.
Philipp Loermann
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